EU-Taxonomie

Nachhaltigkeit und der Übergang zu einer klimaneutralen, klimaresilienten, ressourceneffizienteren und stärker kreislauforientierten Wirtschaft sind zentrale Elemente der europäischen Politik zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Europäischen Union. Um die Nachhaltigkeitsziele zu verwirklichen und ein nachhaltiges Wachstum zu schaffen, müssen Kapitalflüsse hin zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten gelenkt werden.

Zur Bestimmung des Grades der ökologischen Nachhaltigkeit von Unternehmen und Investitionen, bedarf es einheitlicher rechtlicher Anforderungen, die auf einheitlichen Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten beruhen. Mit der EU-Taxonomie wird auf Unionsebene ein einheitliches Klassifikationssystems eingeführt, um Klarheit darüber zu schaffen, welche Tätigkeiten als „grün“ oder „nachhaltig“ gelten. Dies hilft Anlegern, Investitionsmöglichkeiten zu bewerten und auch grenzüberschreitend miteinander zu vergleichen. Darüber hinaus schafft es Anreize für Beteiligungsunternehmen, ihre Geschäftsmodelle ökologisch nachhaltiger auszurichten. Wirtschaftsteilnehmer können auf diese Weise auch leichter Finanzmittel für ihre ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten mobilisieren.
(Quelle: EU Verordnung 2019/2088)

In der EU-Taxonomie werden folgende sechs Umweltziele definiert:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme


Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als taxonomiekonform, wenn diese:

  1. eine nach der EU-Taxonomie-Verordnung klassifizierbare Wirtschaftstätigkeit ist (d.h. wenn sie „taxonomiefähig“ ist
  2. einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leistet
  3. keine der anderen fünf Umweltziele erhebliche beeinträchtigt (sog. „Do No Significant Harm“-Regel (DNSH))
  4. unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (Leitprinzipien für Wirtschaft, Menschenrechte, Rechte bei der Arbeit)

Die Experten von Fichtner unterstützen ihre Kunden bei der Bewertung der Taxonomie-Konformität sowie bei der Konzeption und Planung von Taxonomie-konformen Projekten.

Spezifische Leistungen:

  • Prüfung und Bewertung der Taxonomie-Konformität
  • Erarbeitung von Maßnahmen zur Erreichung der Taxonomie-Konformität
  • Integration der Anforderung der EU-Taxonomie in die Planung von Projekten
  • Analyse und Bewertung von Klimarisiken und daraus resultierender Verwundbarkeiten von Infrastruktur und technischen Systemen sowie Erarbeitung projektspezifischer Anpassungsmaßnahmen zur Begrenzung der Folgen der Klimarisiken bei Infrastruktur und technischen Systemen


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