EU-Taxonomie

Nachhaltigkeit und der Übergang zu einer klimaneutralen, klimaresilienten, ressourceneffizienteren und stärker kreislauforientierten Wirtschaft sind zentrale Elemente der europäischen Politik zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Europäischen Union. Um die Nachhaltigkeitsziele zu verwirklichen und ein nachhaltiges Wachstum zu schaffen, müssen Kapitalflüsse hin zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten gelenkt werden.

Zur Bestimmung des Grades der ökologischen Nachhaltigkeit von Investitionen, bedarf es einheitlicher rechtlicher Anforderungen, die auf einheitlichen Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten beruhen. Mit der EU-Taxonomie wird auf Unionsebene ein einheitliches Klassifikationssystems eingeführt um Klarheit darüber zu schaffen, welche Tätigkeiten als „grün“ oder „nachhaltig“ gelten. Dies hilft Anlegern, Investitionsmöglichkeiten zu bewerten und auch grenzüberschreitend miteinander zu vergleichen. Darüber hinaus schafft es Anreize für Beteiligungsunternehmen, ihre Geschäftsmodelle ökologisch nachhaltiger auszurichten. Wirtschaftsteilnehmer könnten auf diese Weise auch leichter Finanzmittel für ihre ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten mobilisieren.
(Quelle: EU Verordnung 2019/2088)

In der EU-Taxonomie werden folgende sechs Umweltziele definiert:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme


Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als ökologisch nachhaltig, wenn diese:

  • einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der Umweltziele des leistet
  • nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer der Umweltziele führt
  • unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (Leitprinzipien für Wirtschaft, Menschenrechte, Rechte bei der Arbeit)
  • den technischen Bewertungskriterien zur Erfüllung der Umweltziele entspricht.

Die Experten von Fichtner unterstützen ihre Kunden bei der Bewertung der Taxonomie-Konformität von Projekten sowie bei der Konzeption, Planung und Umsetzung von  Taxonomie-konformen Projekten.

Spezifische Leistungen:

  • Prüfung und Bewertung der Taxonomie-Konformität von Projekten
  • Erarbeitung von Maßnahmen zur Erreichung der Taxonomie-Konformität von Projekten
  • Integration der Anforderung der EU-Taxonomie in die Planung von Projekten
  • Analyse und Bewertung von Klimarisiken und daraus resultierender Verwundbarkeiten von Infrastruktur und technischen Systemen
  • Erarbeitung projektspezifischer Anpassungsmaßnahmen zur Begrenzung der Folgen der Klimarisiken bei Infrastruktur und technischen Systemen